❤️ Liebe Streunerfreunde – Willkommen bei Streunerfreunde Lugoj-Romania e.V.
Der Verein Streunerfreunde-Lugoj Romania e.V. ist seit 2015 ein eingetragener und gemeinnütziger Verein in Deutschland.
Seit 2023 sind wir zusätzlich in der Schweiz, und seit 2024 auch mit unserem rumänischen Partnerverein „Asociatia LAnimal Casa“ offiziell vertreten.
Alle drei Vereine sind nonprofit Organisationen, die überwiegend in Westrumänien tätig sind.
🇷🇴 Warum Auslandstierschutz?
Auslandstierschutz bedeutet weit mehr, als Hunde nach Deutschland, die Schweiz, Österreich oder Holland zu vermitteln.
Es bedeutet vor allem:
👉 Menschen vor Ort zu unterstützen,
👉 gemeinsam nachhaltige Lösungen zu schaffen und
👉 die Lebenssituation der geschätzt 5–6 Millionen Straßenhunde in Rumänien zu verbessern.
In den letzten Jahren ist ein wertvolles Netzwerk aus rumänischen Tierschützern entstanden. Statt nur das Negative hervorzuheben, möchten wir zeigen, dass sich viel Positives entwickelte – dank Engagement, Zusammenarbeit und internationaler Unterstützung.
🐕 Weshalb gibt es so viele Straßenhunde? – Ein Blick in die Geschichte
Die Ursache liegt unter anderem im Erbe der Ceaușescu-Diktatur.
In den 1970er-Jahren wurden viele Menschen im Zuge der Industrialisierung in große städtische Plattenbauten umgesiedelt. Ihre Bauernhöfe mussten sie verlassen – ihre Hofhunde jedoch durften sie nicht mitnehmen.
Die Folgen:
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Tausende Hunde blieben zurück und landeten auf der Straße.
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Seitdem vermehren sie sich unkontrolliert – bis heute.
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Viele leiden unter Kälte, Hitze, Hunger und Gewalt.
Seit 2013 gilt in Rumänien das Euthanasiegesetz, das das Töten von Straßenhunden nach 14 Tagen Aufenthalt in staatlichen Sheltern erlaubt. Dazu kommen „Kopfgelder“ von bis zu 50 € pro Hund – eine große Summe für viele Menschen vor Ort.
Hier beginnt unsere Antwort auf die Frage: „Warum Auslandstierschutz?“
Weil diese Tiere ohne internationale Hilfe keine Chance hätten.
🤝 Warum unsere Arbeit so wichtig ist
Kein Verein – egal wie groß – kann allein die Situation der Straßenhunde bewältigen.
Doch gemeinsam können wir viel verändern.
Wir sehen eine positive Entwicklung in Rumänien:
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Viele Menschen engagieren sich privat im Tierschutz.
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Kommunen wie die Stadt Lugoj und Umgebung arbeiten aktiv mit uns zusammen.
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In Schulen finden Projekte zur Tierschutzbildung statt – denn Kinder sind die Zukunft.
Damit Tierschützer vor Ort helfen können, benötigen sie jedoch finanzielle Unterstützung und Manpower.
Allein können sie es nicht schaffen.
✂️ Kastration – unser wichtigster Schlüssel zum Erfolg
Die wichtigste Maßnahme im Auslandstierschutz ist und bleibt:
Kastrieren – bevor neues Leid entsteht.
Denn:
Der beste Straßenhund ist der, den es erst gar nicht gibt.
Eine unkastrierte Hündin kann jedes Jahr 5–10 Welpen bekommen, oft unter schwersten Bedingungen.
Nur flächendeckende, konsequente Neuter & Release-Programme können langfristig Tierleid verhindern.
🐾 Hilfe für die, die schon da sind
Nicht jeder Straßenhund eignet sich für eine Vermittlung. Manche haben gelernt, ihr Leben selbstbestimmt auf der Straße zu führen. Das akzeptieren wir.
Andere wiederum – ob Welpen, Jungtiere oder erwachsene Hunde – suchen dringend eine eigene Familie.
Unsere Haltung ist klar:
Adopt – don’t shop.
Für vermittelbare Hunde suchen wir liebevolle, verantwortungsbewusste Familien.
Geduld, Verständnis und Begleitung sind dabei essenziell – auch wir erleben Rückschläge, doch wir lernen und wachsen daran.
Unsere vermittelten Hunde bleiben für uns ein Leben lang Herzenssache.
Unser Verein verfügt über alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Registrierungen, um Hunde ordnungsgemäß nach Deutschland und in die Schweiz zu verbringen.
Deutschland
Für Transporte und Verbringungen nach Deutschland sind wir gemäß
Artikel 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) registriert bzw. zugelassen.
Die Zulassung umfasst insbesondere:
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die Berechtigung zum gewerbsmäßigen bzw. vereinsspezifischen Transport von Tieren zu Schutzzwecken
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die Registrierung als verantwortlicher Transporteur
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die Nutzung eines gemäß EG-Transportverordnung zertifizierten Transportfahrzeugs
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die Verpflichtung zur Dokumentation, Meldung und Einhaltung aller tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen
Alle Hunde werden mit gültigem EU-Heimtierausweis, vollständigen Impfungen (inkl. Tollwut), Mikrochip-Kennzeichnung und TRACES-Meldung (Binnenmarkt-Informationssystem) nach Deutschland verbracht.
Schweiz
Für die Verbringung von Hunden in die Schweiz verfügen wir über die erforderlichen Zulassungen entsprechend:
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Tierschutzverordnung der Schweiz (TSchV)
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Tierseuchenverordnung (TSV)
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Bestimmungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Unsere Transporte erfüllen folgende zwingende Anforderungen:
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Anmeldung der Verbringung über die zuständigen schweizerischen Veterinärbehörden
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Einhaltung der Bestimmungen zu Gesundheit, Impfschutz, Identifikation und Transportdauer
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Nutzung eines für grenzüberschreitende Tiertransporte genehmigten Transporteurs
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Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit jedes Hundes über die vorgeschriebene Dokumentation
Rechtskonforme Durchführung
Durch diese Genehmigungen ist gewährleistet, dass:
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alle Transporte unter Beachtung der internationalen und nationalen Tierschutzbestimmungen erfolgen,
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jede Verbringung nachvollziehbar dokumentiert ist,
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die gesundheitlichen Anforderungen der Aufnahmeländer vollständig erfüllt werden,
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die tierschutzrechtliche Verantwortung während des gesamten Transportprozesses klar geregelt ist.
Unser Verein arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Fahrern und fachkundigen Transporteuren, die über die gemäß EG-Verordnung erforderlichen Befähigungsnachweise verfüge
🌍 Unsere Arbeit endet nicht an Rumäniens Grenzen
Neben unseren Projekten in Lugoj unterstützen wir:
🇬🇷 Zwei Tierschutzprojekte in Griechenland (Region Thessaloniki)
🇰🇪 Ein beeindruckendes Projekt in Kenia – „Wote Pamoja“
👉 www.wotepamoja.de
Auch Hunde in Not in Deutschland und der Schweiz erhalten Hilfe.
Hier arbeiten wir eng mit Veterinärämtern und Partnerorganisationen zusammen.
❤️ Ein Dank von Herzen
Wir danken allen Begleitern, Volontären, Unterstützern und Spendern.
Ohne euch wäre all das nicht möglich.
Auslandstierschutz ist eine harte, oft emotionale Arbeit.
Er bedeutet Rückschritte, Zweifel und Herausforderungen – aber auch unendlich viel Dankbarkeit.
Wenn man das Funkeln in den Augen eines geretteten Hundes sieht, weiß man:
Es lohnt sich. Immer.
🐶 Unsere höchste Priorität: Kastration & Aufklärung
Jeder Tierschützer sollte verstehen, wie wichtig Neuter & Release ist –
denn es ist der einzige nachhaltige Weg, zukünftiges Leid zu verhindern.
💚 Helft uns, damit wir helfen können.
Gutes tun kann so einfach sein.
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Unsere Bankverbindungen
Verein Streunerfreunde-Lugoj Romania e.V. für Deutschland
IBAN: DE55 6006 0396 0074 5470 03
BIC: GENODES1UTV
per PayPal: info@streunerfreunde-lugoj-romania.de
Wir können jederzeit eine Spendenquittung ausstellen.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Die StreunerHerzen danken es Ihnen von Herzen.
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Unser Streunerfreunde-Lugoj Romania e.V. / Asociatia LAnimal Casa / WOTE PAMOJA wächst stetig in Deutschland, Schweiz, Rumänien, Griechenland und Afrika. Uns ist Teamwork enorm wichtig. Nur so können wir grenzübergreifend arbeiten.
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Unsere Satzung ist für Deutschland und der Schweiz inhaltlich gleich
- 1 Der am 19.04.2015 gegründete Verein hat den Namen Streunerfreunde-Lugoj-Romania e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Stadt Fellbach
mit der Geschäftsstelle Klingwiesenstr.4, 71409 Schwaikheim
Der Gerichtsstand ist Stuttgart
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2025
- 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt folgende Zwecke:
Tierschutzarbeit in Rumänien (Griechenland)
- Rettung und Vermittlung bedürftiger und vom Tod bedrohter Hunde in Tötungsstationen sowie misshandelter, herrenloser Hunde in der Hauptsache aus Rumänien (Griechenland) an Personen und Stellen, die eine ARTGERECHTE Haltung UND GEWISSENHAFTE Betreuung für diese Tiere glaubhaft erkennen lassen.
- Fütterung, Betreuung und Kastration herrenloser Hunde und Katzen.
- Tiermedizinische Versorgung von Tieren, deren Halter aufgrund der sozialen Not die Kosten der tierärztlichen Versorgung nicht tragen können.
- Förderung des Tierschutzes durch Aufklärung und Sensibilisierung der Jugend für den artgerechten Umgang mit Tieren.
- Finanzielle, fachliche oder sachliche Unterstützung tierschützender Einrichtungen und Projekte.
- Zusammenarbeit mit anderen Tierschützern, um vor Ort die Zustände für Hunde verbessern zu können.
· Tierschutzarbeit in Deutschland
Der Verein sieht eine zunehmende Notwendigkeit, seine Tierschutzaktivitäten in Deutschland auszuweiten. Grund dafür ist der stetig wachsende Bedarf an Unterstützung für Tiere, die in finanzielle Not geraten sind, abgegeben werden oder als Fundtiere aufgefunden werden. Um diesen Herausforderungen angemessen zu begegnen, wird der Verein zukünftig verstärkt auf Hilferufe von Privatpersonen reagieren. Dabei erfolgt die Zusammenarbeit, sofern erforderlich, mit den zuständigen Veterinärämtern oder Ordnungsbehörden, um eine möglichst effiziente und fachgerechte Hilfe zu gewährleisten.
· Unterstützung des Projekts Wote Pamoja in Kenia
Der Verein erkennt die Bedeutung, Kindern in Kenia gute Zukunftsperspektiven
sowie Verantwortungsbewusstsein näherzubringen. Aus diesem Grund sieht er die Notwendigkeit, das harmonische Miteinander von Tier und Mensch zu fördern und das Projekt Wote Pamoja aktiv zu unterstützen.
- 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Der Streunerfreunde Lugoj Romania e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
- 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person ab 18. Lebensjahr werden, wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu erstellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, kann der /die Bewerber/in innerhalb eines Monats schriftlich Beschwerde einlegen, über die von der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden wird. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt muss schriftlich, außer bei Tod, gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied erklärt werden.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Form gegen die Interessen des Verein s verstossen hat oder die Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr offen sind.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an der Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung wird dem betreffenden Mitglied schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss wird wirksam mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Vorstandsbeschlusses oder der Entscheidung der Mitgliederversammlung. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteil am Vereinsvermögen.
- 5 Mitgliedsbeiträge
Von Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- 6 Organe und Verein
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung der Vorstand.
- 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und dessen Entlastung
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer (gewählt oder abberufen ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt).
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit.
- Beschlussfassung über Aufgaben und Ziele des Vereins.
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
- Beschlusserfassung über die Berufung gegen einen Beschluss des Vorstandes über einen abgelehnten Aufnahmeantrag und über einen Ausschluss.
- Beschlussfassung über eine Ehrenmitgliedschaft.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angaben der Tagesordnung einberufen. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschliesst die Mitgliederversammlung.
- 8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Zu Beginn der Versammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
In der Mitgliederversammlung ist jedes ordentliche Mitglied stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben ausser Betracht. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.
- 9 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem / der 1. und 2. Vorsitzenden mit Erweiterung Stand 12.10.2025 3., 4 und 5 Vorsitz sowie dem /der Kassierer/in und dem /der Schriftführer/in.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt
Die Wiederwahl ist zulässig.
Mit Stand vom 12.10.2025 wurde ein Beirat gewählt aus 9 Personen gewählt. Der Beirat hat eine beratende Funktion in den Verwendungszwecken die der Verein verfolgt.
- 10 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zu ständig, die nicht in der Satzung anderer Vereinsorgane vorbehalten sind.
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung.
- Einberufung der Mitgliederversammlung.
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Beschlussfassung über notwendige finanzielle Massnahmen.
- Erstellung des Jahres -und Kassenberichts.
- Beschlussfassung über Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
Jeweils 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Es gilt das Vieraugen Prinzip. (ÄNDERUNG VOM 02.08.2015)
(Der Absatz lautete bis dahin: Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende vertritt i.S.v. § 26 BGB jeweils einzeln den Verein gerichtlich und ausserordentlich. Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.)
- 11 Kassenführung
Die zur Erreichung des Verwendungszwecks notwendigen Mittel werden in erster Linie aus Beiträgen und Spenden aufgebracht.
Der/Die Kassierer/in hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen.
- 12 Kassenprüfung
Die Jahresrechnung ist vom Kassenprüfer, der kein Vorstandsmitglied ist, zu prüfen.
- 13 Haftungsausschluss
Die Haftung des Vereins ist beschränkt aus das Vereinsvermögen. Der Vorstand haftet dem Verein bei Schäden nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. (ÄNDERUNG VOM 02.08.2015)
(Absatz lautet bis dahin: Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung durch die Mitglieder des Vorstands. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Organe sowie für jedwedes Verschulden der Einführungsgehilfen gegenüber den Vereinsmitgliedern wird ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Haftungsansprüche der Vereinsmitglieder gegen das Verschuldendes für den Verein Handelnden der Vereinsmitglieder, insbesondere des Vorstandes, für Schadenersatzansprüche gegen den Verein ist ausgeschlossen)
- 14 Auflösung des Vereins/Wegfall steuerbegünstigte Zwecke
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die FISCHERRANCH- Regenbogenfarm mit Larissa Fischer Hägerhof 22 in 73667 Kaisersbach, das unmittelbar und ausschliesslich für gemeinnützige und mildtätigen Zwecke zuwenden ist.
15 Schlussbestimmung
Sollte im Zuge von Eintragungsverfahren durch das Registergericht oder das Finanzamt angeregt redaktionelle Satzungsänderungen erforderlich werden, so ist hierzu der Vorstand berechtigt.
- 16 Inkrafttreten:
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.10.2025 beschlossen.
- 17 Salvatorische Klausel
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die auf Grund von Einwendungen des zuständigen Registergerichts oder des Finanzamtes notwendig werden und die den Kerngehalt einer zuvor beschlossenen Satzungsänderung nicht berühren. Der Vorstand hat die textliche Änderung mit einstimmiger Mehrheit zu beschliessen. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung sind die Mitglieder von dieser Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
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Kontakt:
Telefon: Nicole Deutschmann +41 76 5374985 (Schweiz) – 1. Vorstand Deutschland und Kassierin in der Schweiz
E-Mail: info@streunerfreunde-lugoj-romania.de
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: VR 723964
Steuernummer:
90080/20666
Euer Streunerfreunde-Lugoj Romania e.V. Team















