Das kleine 1 x 1 der seriösen Vermittlung von Auslandtierschutzhunden

Seriöse Vermittlung von Auslandshunden

Kompetenz & Genehmigungen

In unserem Team engagieren sich erfahrene und verantwortungsbewusste Mitglieder, die über die behördliche Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verfügen.

Die Erlaubnis zum Verbringen und Vermitteln wurden durch die  Veterinärämter Backnang für Deutschland und durch St. Gallen für die Schweiz erteilt.

Sicherer und gesetzeskonformer Transport

Der Transport unserer Tiere erfolgt ausschließlich über nach nationalem sowie EU-Recht (TierSchTrV) zugelassene Transportunternehmen. Alle Transporteure verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde.

Die Vermittlung von Auslandshunden ist eine verantwortungsvolle Tierschutzarbeit, die weit über das reine Weitervermitteln von Tieren hinausgeht. Unser Ziel ist es, Hunden aus dem Ausland eine nachhaltige, artgerechte und sichere Zukunft zu ermöglichen – und gleichzeitig den zukünftigen Halterinnen und Haltern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Es kommt leider immer wieder vor, dass Auslandshunde
nicht ausreichend geimpft oder sogar komplett illegal in
Deutschland ankommen.

Ein Hinweis darauf ist zum Beispiel, dass euer Wunschhund noch keine 4 Monate alt ist!

Deshalb wollen wir euch hier die wichtigsten Infos dazu
geben, auf was ihr bei einer Vermittlung achten solltet.

1. WIE ALT IST DEIN HUND?
Hast du dich für einen Welpen entschieden,
muss dieser bei der Einreise nach Deutschland mindestens 16 Wochen alt sein. Ist er
jünger, sollten deine Alarmglocken schrillen:
Es besteht kein ausreichender Impfschutz,
du machst dich strafbar!

2. HAT DEIN HUND EINEN REISEPASS?
Jeder Hund braucht bei Grenzübertritten
innerhalb der EU seinen eigenen Reisepass,
den „EU-Ausweis“. Er darf nur von Tierärzten ausgestellt werden.

3. IST DAS TIER GECHIPPT?
Ohne Mikrochip keine eindeutige Identifizierung. Ohne Identifizierung kein EU-Ausweis.

4. WANN UND WAS WURDE GEIMPFT?
Alle Pflichtimpfungen sind im EU-Ausweis
vermerkt. Die Tollwutimpfung findet bei
Welpen frühestens in der 12. Lebenswoche
statt. Danach besteht eine Wartezeitpflicht
von 21 Tagen, damit sich der Impfschutz
aufbauen kann. Erst dann darf die Fellnase
aus- bzw. einreisen.

5. IST DEIN HUND ENTWURMT?
Auch die Entwurmungen findest du im Pass
deines baldigen Mitbewohners.

6. GIBT ES FÜR DAS TIER EIN TRACES-ZERTIFIKAT?
In der TRACES-Datenbank werden alle
Tiere hinterlegt, die innerhalb der EU
transportiert werden oder ihre Außengrenzen passieren. So kann immer nachverfolgt werden, woher ein Tier kommt und wo es sich befindet. Dein Hund muss im TRACES
des Landes registriert werden, aus dem er
stammt. Ein seriöser Vermittler meldet deine
Fellnase in Deutschland beim für TRACES
zuständigen Veterinäramt an. Auf deine
Adresse! Daher: Man kann nicht einfach im
Ausland einen Hund einpacken und ihn hier
bei uns weitervermitteln. Kein TRACES Zertifikat, kein legaler Hund!

7. WIE WIRD DEIN HUND TRANSPORTIERT?
48-24 Stunden vor der Abreise muss dein
zukünftiges Familienmitglied auf seine
Reisefähigkeit untersucht und ein entsprechender Eintrag in den EU-Pass sowie TRACES gemacht werden. Dein Hund
darf seine große Reise nur in einem dafür zugelassenen Transporter antreten, der von einer sachkundigen Person begleitet wird (Verordnung EG Nr.1/2005)

8. WAS WIRD MIT DER SCHUTZGEBÜHR BEZAHLT?
Unabhängig davon, wie hoch die Schutzgebühr ausfällt: Sie darf nur dazu verwendet werden, die Kosten abzudecken, die bis zur Vermittlung deines Hundes angefallen sind.
Gewinn darf keiner gemacht werden. Auch andere Projekte dürfen damit leider nicht gegenfinanziert werden. Ein seriöser Vermittler stellt dir deinen Beleg für die Schutzgebühr inklusive Mehrwertsteuer aus, da er diese
ans Finanzamt abführen muss.

9. DARF DER VERMITTLER ÜBERHAUPT VERMITTELN?
Um Hunde nach Deutschland vermitteln zu dürfen, braucht es eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes.

Du hast dich im Ausland in einen Hund verliebt?
Und du würdest ihn am liebsten gleich einpacken? Prinzipiell geht das, als Privatperson darfst du
sogar bis zu fünf Hunde pro Jahr adoptieren! ABER: Du darfst sie nicht weitervermitteln. Sie bleiben
also für immer dein Rudel. Plus: Auch bei Privatpersonen
muss jeder Hund einen Impfnachweis in seinem persönlichen Heimtierausweis haben, um über die Grenze zu kommen (bei Adoption aus Drittländern gelten
andere Regeln).

Bitte sei wachsam.